Satzung des Stadtverbandes


Hallenverteilungsrichtlinie

In der Hallenverteilungsrichtlinie ist geregelt, wie die zur Verfügung stehenden städtischen Hallenzeiten gleichmäßig unter den Mitgliedsvereinen des Stadtverbandes verteilt werden können.

Hierbei wurde nicht mehr wie früher die reine Mitgliederzahl eines Vereines zugrunde gelegt, sondern die Mitgliederzahlen der einzelnen Sportarten. Gleichzeitig wurden die Sportarten mit einem Faktor belegt, der angibt, wie viele Mitglieder gleichzeitig in einer durchschnittlichen Halleneinheit trainieren können.

Damit wurde zum Einen erreicht, dass Vereinsmitglieder, die in mehreren Abteilungen eines Vereines trainieren auch mehrfach gewichtet werden. Zum Anderen wurde erreicht, dass Mitglieder von platzintensiven Sportarten stärker gewichtet werden.


Richtlinie zur Vergabe von Fußballplätzen

In dieser Richtlinie wird geregelt, welcher Verein welchen Anspruch auf Trainingszeiten auf städtischen Fußballplätzen hat und wie diese verteilt werden.